AbfallentsorgungstermineAbfallentsorgungstermineAbteilungenAmtsleitungAmtstafelAnfrage und E-MailAusschüsseBauernladenBürgermeisterBürgerserviceDigitaler OrtsplanFormulareGebührenGemeindeamtGemeindevertretungGemeindevorstehungGemeindezeitungJobs in der RegionKircheKleinanzeigerKontaktLandesskimuseumMitarbeiterMobilität in der GemeindeNeuigkeitenNewsletter abonnierenPfarrblattPolitikSitemapStartseiteThema wählenUnser WerfenwengUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVereineVizebürgermeisterWahlergebnisseWappenWasserprüfberichteWirtschaftZahlen und Fakten
Sie befinden sich: Startseite
Medizinisch unterstützte Fortpflanzungen dürfen nur von zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in eigens hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.
Eine Ausnahme besteht für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen, die durch das Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane einer Frau erfolgen. Diese Methode der medizinisch unterstützten Fortpflanzung darf auch in den Ordinationen von Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe angewendet werden, sofern dabei der Samen des Ehegatten oder des Lebensgefährten verwendet wird.
§ 4 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Gemeinde WerfenwengWeng 425453 WerfenwengTelefon+43 (0) 6466 414gemeinde@werfenweng.gv.at
Parteienverkehr
8.00-12.00 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr 17.00-19.00 Uhr (Nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Mo, 17:00 Uhr)