Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 1.1.2026, weshalb wir Sie über die Abwicklung im Jahr 2026 nachfolgend informieren dürfen.
Die ab 1.1.2026 gültige Richtlinie liegt dem Schreiben bei und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 1.1.2026 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2026 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2026). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
Gemäß Vereinbarung zwischen dem Städtebund/Gemeindeverband und dem Land Salzburg unterstützen die Gemeinden dankenswerterweise jene Personen, die keinen Internetzugang haben bei der elektronischen Antragstellung als besonderes Service bzw. stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden für diese Personen elektronisch den Antrag.
Die Gemeinden prüfen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern übertragen jene Daten in das elektronische Eingabesystem, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern angegeben werden.
• Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.
• Die Einkommensgrenzen der Förderperiode 2025/2026 wurden um 2,3 Prozent auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle bei Alleinlebenden/ Alleinerziehenden angehoben und bei allen anderen Zielgruppen gleichmäßig prozentuell erhöht (zB 1-Personen-Haushalt: € 1.424,00).